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Einbürgerung

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Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen.

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Seit dem 1. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen.

Weitere Auskünfte zum Test erhalten Sie persönlich bei der vhs Memmingen, Donaustraße 1, Eingang 3 zu den Geschäftszeiten (Mo - Fr: 8 - 12 Uhr und Do 15 - 17 Uhr) oder unter Tel.: 08331 850-1616.

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